In diesem Dokument möchten wir Sie über den aktuellen Stand bzw. dem Inkrafttreten der Regelung zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% und Auswirkungen auf Registrierkassen informieren.

Der entsprechende Initiativantrag wurde am 18.6.2020 im Parlament eingebracht und hat den Finanzausschuss bereits passiert. Die Kundmachung im BGBl ist, so Nationalrat und Bundesrat ehestmöglich zustimmen, für die Kalenderwoche 29 bzw. 30 geplant. Damit soll die Rückwirkungsproblematik möglichst geringgehalten werden. Damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen kommt, kann der entsprechende Umsatzsteuersatz laut WKO bereits mit 1. Juli 2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden.

FAQ Finanzministerium

UPDATE Dezember:

Am 10.12.2020 wurde im Nationalrat die Verlängerung bestehender Corona Hilfsmaßnahmen beschlossen. Darunter befinden sich auch die im Juni beschlossenen Umsatzsteuersenkungen mit einigen Anpassungen.

Informationen Finanzministerium

Wer ist von den Änderungen betroffen?

COVID 19 Steuersatz - Änderungen laut Nationalrat Beschluss vom 10.12.2020

  • Verlängerung des 5% ermäßigten USt-Satzes
    • Gültig für Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche und Publikationen bis 1.1.2022 (keine Verlängerung für Zeitungen!).
    • Buchhandel: Verlängerung des ermäßigten Steuersatz von 5% bis 1.1.2022 für Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern und E-Books.
    • NICHT verlängert wird der 5% Steuersatz für Zeitungen und periodische Druckschriften ( Position 4902 der kombinierten Nomenklatur)
    • Verlängerung des ermäßigten Steuersatz von 5% bis 1.1.2022 für Kunstgegenstände
  • Absenkung des UST - Satzes für "kleine Reparaturen"  auf 10%
    • Betroffen sind Fahrräder, Schuhe, Kleidung, Haushaltswäsche,  etc…  keine breitere Anwendung auf IT - Dienstleistung
  • COVID -19 Impfstoffe sind bis Ende 2022 gänzlich von der Steuer befreit
  • Steuersatz für Damenhygieneartikel wie Tampons und Binden ab Jänner 2021 dauerhaft auf 10% gesenkt.


Änderungen Juli 2020

Die Änderung des Umsatzsteuersatzes von 20% bzw. 10% auf 5% betrifft die Branchen Gastronomie, Kultur sowie den Publikationsbereich und ist vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristet. Davor und danach gelten die bestehenden Steuersätze.

Gastronomie

Im Bereich der Gastronomie betrifft dies die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (zB. Heurige, Schutzhütten), sollen vom Anwendungsbereich erfasst sein.

Kulturbereich

Im Kulturbereich werden bestimmte Waren und Leistungen mit 5% besteuert.

  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler;
  • Naturpark, Gärten, Museen
  • Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind. Das Gleiche gilt sinngemäß für Veranstaltungen von Theateraufführungen durch andere Unternehmer
  • Musik- und Gesangsaufführungen durch Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse, insbesondere durch Orchester, Musikensembles und Chöre.
  • Filmvorführungen
  • Gemälde (zB Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen,

  • Originalstiche, –schnitte und –steindrucke,

  • Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke

  • künstlerische Fotografien (30 Abzüge)

  • Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

  • Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern, jedoch höchstens acht Kopien je Werk

  • Textilwaren für Wandbekleidung nach Originalentwürfen von Künstlern, jedoch höchstens acht Kopien je Werk

Publikationsbereich

  • Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern sowie Wörterbücher und Enzyklopädien
  • Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur),
  • Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
  • kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne und Globen, gedruckt

Wie kann man die Änderung in asello umsetzen?

Für die Umstellung auf den ermäßigten Steuersatz von 5% haben Sie in der asello Kasse folgende Möglichkeiten:

1. Manuelle Änderung

Sie können den Steuersatz für jedes Produkt einzeln ändern. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% ist bereits in der asello Kasse hinterlegt.

Tipp

Diese Lösung kann bei wenigen Produkten von Vorteil sein.

2. Excel Import

Exportieren Sie Ihre Produkte in eine Excel-Liste. In dieser können Sie den Steuersatz einfach ändern und die neue Liste in die asello Kasse importieren.

Tipp

Diese Lösung kann bei einer größeren Anzahl von Produkten von Vorteil sein.

3. Modul Preisliste

MIt dem neuen Modul "Preisliste" können Sie die Steuersätze ihrer Produkte schnell und einfach anpasssen.

Tipp

Mit der Preisliste können Sie viele Produkte automatisch umstellen und im Voraus planen. 

Preisliste in asello Konfigurieren

Hinweis

Die Preislisten stehen in asello ab Version 1.14.2 zur Verfügung.

Für die einfache Umstellung ihrer Produkte auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5% können Sie das Modul "Preisliste" nutzen. Aktivieren Sie im ersten Schritt das neue Modul unter Stammdaten > Firmenprofil > Lizenz und bestellen Sie das Preislistenmodul.

Hinweis

Nach der Bestellung des Preislistenmoduls müssen Sie auf jedem Gerät einmal Einstellungen > Neu laden ausführen.

Neue Preisliste erstellen

Um eine neue Preisliste zu erstellen klicken Sie links unten auf das "Plus"-Symbol.

Hier steht Ihnen die Vorlage "COVID-19 Steueranpassung auf 5% für Gastro,Bücher,Kunst&Kultur AT" bereits als Auswahl zur Verfügung. Wählen Sie diese Vorlage aus und klicken Sie auf "Weiter".

Wählen Sie nun die Produktgruppen aus, für die Sie den neuen Steuersatz übernehmen möchten. Anschließend klicken Sie auf "Weiter".

Im nächsten Schritt können Sie der neuen Preisliste einen Namen geben und die Auswahl der Produktgruppen kontrollieren. 

Mit Klick auf den Button "Erstellen" werden alle Produkte aus den ausgewählten Produktgruppen der neuen Preisliste hinzugefügt und automatisch mit dem neuen ermäßtigten Umsatzsteuersatz von 5% gespeichert.

Gültigkeitszeitraum

Bei der Vorlage für die "COVID-19 5%" Preisliste ist der Zeitraum von 01.07.2020 - 31.12.2020 voreingestellt. Die neue Preisliste wird somit automatisch am Ende des Jahres deaktiviert und Ihre Produkte verwenden wieder den ursprünglich ausgewählten Steuersatz.

Einzelne Produkte hinzufügen

Sie können der Preisliste auch einzelne Produkte hinzufügen und müssen nicht die gesamte Produktgruppe übernehmen. Dazu klicken Sie nach dem Erstellen der neuen Preisliste auf das Symbol mit den drei Punkten am Ende der Zeile, um die Preisliste zu bearbeiten.

Klicken Sie auf den Button "Aktionen" im linken unteren Eck und wählen Sie den Punkt "Produkt hinzufügen" aus. 

Klicken Sie nun in der zweiten Zeile mit dem Titel "Produkt" links auf das Symbol mit den drei Punkten und wählen Sie das Produkt aus den vorhandenen Produktgruppen aus, das Sie hinzufügen möchten.

Wählen Sie nun noch in der letzten Zeile mit dem Titel "Umsatzsteuer" den "COVID-19 ermäßigter Steuersatz 5%" aus. Klicken Sie auf "Speichern" um das Produkt der Preisliste hinzuzufügen.

Unter dem Register "Produkte" können Sie einzelne Produkte, durch Klick auf das Symbol mit den drei Punkten am Ende jeder Zeile, löschen.

Rechnung erstellen

Sie können wie gewohnt Rechnungen, Aufträge oder Lieferscheine erstellen. Die in der COVID-19 Preisliste hinzugefügten Produkte werden auf Ihren Dokumenten automatisch mit dem neuen Steuersatz ausgezeichnet.