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Informationen zum Jahresende 2024

Um das alte Jahr 2023 endlich hinter uns zu lassen, sind bis zum Jahresende bei Registrierkassen noch folgende Maßnahmen notwendig:

  • Prüfung des Jahresbeleges in Österreich

  • Vorbereitung für die Registrierkassenanmeldung in Deutschland

JAHRESBELEG - Österreich

Die Jahresbelegsprüfung betrifft nur Unternehmen in Österreich. Der Jahresbeleg wird in aselloPOS automatisch erstellt, für die Prüfung haben Sie zwei Möglichkeiten: 

Kunden mit DEP-Modul (asello Sorglos-Paket)

  • Jahresbeleg wird in aselloPOS am 31.12. automatisch erstellt

  • Jahresbeleg wird von asello mit DEP - Modul automatisch bei FinanzOnline geprüft

Kunden ohne DEP-Modul

  • Jahresbeleg wird in aselloPOS am 31.12. automatisch erstellt

  • Jahresbeleg (Ausdruck) muss von Ihnen mittels Prüf- APP auf Finanzonline manuell bis 15.02.2025 geprüft werden

Wichtige Anmerkungen:

  • Überprüfung ob DEP Modul aktiviert ist: Stammdaten - Firmenprofil - Lizenz - Zusatzmodule - Modul DEP mit Häkchen

  • DEP - Modul / asello Sorglos - Paket aktivieren
    vor 31.12. ( € 49,- Jahrespauschale ) - blauer Button zum Bestellen

Weitere Information in der Online Dokumentation

Registrierkassenmeldung - Deutschland

Meldepflicht für Registrierkassen in Deutschland ab 2025!

Am 1. Januar 2025 tritt die angekündigte Meldepflicht für Registrierkassen in Deutschland in Kraft. Diese ist auf elektronische Kassensysteme definiert und erfolgt über “Mein Elster”. Für bestehende Kassen gibt es eine Übergangsfrist.

Wer muss melden?

Grundsätzlich müssen alle Registrierkassen und elektronischen Aufzeichnungssysteme, sowie die dazugehörigen TSEs bei Ihrem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Waagen mit Kassenfunktion. Überspitzt formuliert kann man sagen, dass alle Kassen in die Regelung fallen, die mit Strom versorgt werden müssen.

Was muss ich bei einer Meldung übermitteln?

Wenn Sie eine Registrierkasse bei Ihrem Finanzamt anmelden, sollten Sie folgende Daten griffbereit halten:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen

  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung

  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

  • Anzahl der Aufzeichnungssysteme

  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

  • Datum der Anschaffung des verwendeten Systems

  • Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (nur im Falle einer Außerbetriebnahme relevant)

Ab wann und bis wann muss ich melden?

Die Verordnung gilt ab dem 1.1.2025. Um Unternehmer zu entlasten, welche eine laufende und meldepflichtige Kasse haben, gibt es eine Übergangsfrist. Diese Frist ist folgendermaßen definiert: Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Alle Aufzeichnungssysteme die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Anschaffung über “Mein Elster” melden. Dazu gehören auch gemietete oder geleaste Systeme.

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